Allgemeine Geschäfts- und Anmeldebedingungen für Veranstaltungen von fortbildung1.de

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen fortbildung1.de, einer Einrichtung des Psychotherapeutischen Zentrum e.V., Stuttgart, und Teilnehmern an deren Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Ausbildungen u.a.).


Anmeldung und Teilnahme

Bitte lassen Sie uns Ihre Anmeldung per Post, Telefax oder E-Mail unter Nutzung unseres Anmeldeformulars zukommen. Dieses finden Sie in unserem Programmheft oder auf unserer Website www.fortbildung1.de bei der jeweiligen Veranstaltung. Von uns geforderte Qualifikationsnachweise fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte bei. Sind die Voraussetzungen zur Teilnahme (ordnungsgemäße Anmeldung nebst geforderter Qualifikationsnachweise) erfüllt, erhalten Sie von uns im Regelfall innerhalb von zwei Wochen eine Anmeldebestätigung per Post, Telefax oder E-Mail. Der Vertrag mit uns kommt erst mit Übersendung unserer Anmeldebestätigung zustande.

 

Bei Veranstaltungen, die an mehr als drei Tagen stattfinden, erhalten Teilnehmer von uns im Regelfall spätestens drei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, bei Veranstaltungen, die an nicht mehr als drei Tagen stattfinden, spätestens zehn Tage vor dem ersten Veranstaltungstag die Rechnung, weitere organisatorische Informationen und eine Bestätigung, dass die Veranstaltung durchgeführt wird.


Kosten, Zahlungstermine

Die Kosten der Veranstaltung sind eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zur Zahlung fällig. Bei Veranstaltungen, die sich über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten erstrecken, sind die Zahlungen der Teilnehmer in Teilbeträgen im Regelfall für jeweils drei Monate zu bezahlen. Der erste Teilbetrag ist eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag, die Folgebeträge jeweils drei Monate später zur Zahlung fällig. Abweichende Teilbetragszahlungen müssen individuell schriftlich vereinbart werden.

 

Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung bleibt die Zahlungspflicht für die betreffende Veranstaltung bestehen.

 

Pausengetränke werden von uns unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Nichtzulassung von Teilnehmern und Kündigung wegen Zahlungsrückstand

Befindet sich ein Teilnehmer mit der Begleichung fälliger Kosten im Rückstand, sind wir berechtigt, seine Teilnahme an einer von ihm gebuchten Veranstaltung so lange nicht zuzulassen, bis sämtliche fälligen Kosten beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt. Weist der Teilnehmer uns oder seinem Dozenten nach, dass der Zahlungsrückstand nicht mehr besteht oder entrichtet er die fälligen Kosten gegenüber dem Dozenten in bar, lassen wir den Teilnehmer zu der Veranstaltung zu. Unsere Dozenten sind berechtigt, uns im Zusammenhang mit der Zulassung oder Nichtzulassung unserer Teilnehmer zu vertreten.

 

Bei Veranstaltungen, die lediglich an einem Tag stattfinden, gilt, ungeachtet einer etwaig anderweitig ausgesprochenen Kündigung, die Nichtzulassung des Teilnehmers als Kündigung des Vertrages. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers bleibt bestehen.

 

Leistet ein Teilnehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht und gerät hierdurch in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Teilnehmer hat die Gesamtkosten der Veranstaltung zu bezahlen, die bis zum Ablauf des möglichen Kündigungstermins (s. unten unter „Kündigung“) entstehen.

DozentInnenwechsel

Wir sind berechtigt, statt der von uns angekündigten DozentInnen andere geeignete DozentInnen für einzelne oder für alle Veranstaltungen zu beauftragen, soweit dies in unserem berechtigten Interesse steht, insbesondere wenn der/die angekündigte DozentIn verhindert ist.

Absage

Wir sind berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die von uns vorgegebene Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht ist. Bei Veranstaltungen, die an mehr als drei Tagen stattfinden, benachrichtigen wir die Teilnehmer spätestens drei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, bei Veranstaltungen, die an nicht mehr als drei Tagen stattfinden, spätestens zehn Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, wenn die von uns vorgegebene Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht erreicht wurde. Zugleich sagen wir die Veranstaltung ab oder wir teilen mit, dass wir uns die Absage vorbehalten. Unsere endgültige Entscheidung, ob die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird oder dennoch stattfindet, teilen wir bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung mit.

Ungeachtet vorgenannter Regelungen sind wir zur Absage von Veranstaltungen berechtigt, wenn die von uns vorgegebene Mindestteilnehmerzahl zunächst erreicht worden war, später aber ohne unser Verschulden, beispielsweise durch Wegfall von Teilnehmern durch Tod, Erkrankung, Pandemie, Rücktritt von Teilnehmern o. ä. unterschritten wird, ohne dass wir volle Kompensation für unsere Vergütungsansprüche erhalten.

Wir sind weiter berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn ein Dozent ausfällt und von uns nicht angemessen ersetzt werden kann oder aus sonstigen von uns nicht zu vertretenden und sachlich gerechtfertigten wichtigen Gründen wie höhere Gewalt, Pandemie oder in vergleichbar gelagerten Fällen.

Wir werden die Teilnehmer unverzüglich über die Absage unterrichten und geleistete Zahlungen für nicht stattgefundene Veranstaltungen erstatten. Wir sind darum bemüht, abgesagte Veranstaltungen nachzuholen.

 

Rücktritt

Teilnehmern steht vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ein Rücktrittsrecht zu. Bei einem Rücktritt mehr als 27 Tage vor Beginn der Veranstaltung entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei einem Rücktritt mehr als acht und weniger als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 20 % der Kursgebühr zu zahlen, maximal jedoch die Kosten für die ersten drei Monate der Veranstaltung. Im Falle eines Rücktritts weniger als neun Tage vor Beginn der Veranstaltung haben Teilnehmer bei einer Veranstaltungsdauer von drei Monaten oder weniger die vollen Kosten der Veranstaltung, bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als drei Monaten die Kosten der ersten drei Monate vom Gesamtbetrag der Kursgebühr zu bezahlen. Weist der Teilnehmer nach, dass vorgenannte von ihm zu übernehmende Kosten nicht oder wesentlich niedriger entstanden sind, reduzieren sich die von ihm zu übernehmenden Kosten entsprechend.

Kündigung

Den Teilnehmern steht ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu.


Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns sind wir entsprechend der Laufzeit des Teilnehmervertrages berechtigt, die Teilnehmergebühren bis zum Ablauf des auf den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung folgenden dritten Monats zu berechnen.


Kündigung und Rücktritt bedürfen der Schriftform.


Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einer Veranstaltung ist die diese Veranstaltung betreffende Gebühr zu bezahlen.

 

Haftung

1. Die nachstehenden Regelungen beziehen sich auf sämtliche Schadensersatzansprüche unserer Teilnehmer, egal aus welchem Rechtsgrund, sei es aufgrund Verzug oder Mängelhaftung, sei es aufgrund von Verschulden bei Vertragsschluss, aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder aufgrund sonstiger Tatbestände.


2. Wir haften in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


3. Wir haften in voller Höhe für sonstige Schäden, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


4. Für die verbleibenden Schäden haften wir dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Der Höhe nach haften wir in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind.


5. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.


6. Ein Mitverschulden unserer Teilnehmer infolge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden aus sonstigen Gründen ist unseren Teilnehmern anzurechnen.


7. Jeder unserer Teilnehmer ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und sie von uns aufnehmen zu lassen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind und erforderlichenfalls gemeinsam mit unseren Teilnehmern Schadensminderung betreiben können. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs führen.

 

Qualifikation und Belastbarkeit

Für unsere Veranstaltungen ist die im Programm zu der jeweiligen Veranstaltung angeführte Berufsausbildung, Berufserfahrung oder sonstige dort genannte Qualifikation Teilnahmevoraussetzung. Verfügt ein Teilnehmer nicht über die erforderliche Qualifikation, sind wir berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder einen geschlossenen Vertrag nach vorheriger Ankündigung außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus. Unsere Veranstaltungen stellen keine Therapie dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

 

Teilnahmebescheinigung

Jeder Teilnehmer unserer Veranstaltungen erhält eine Teilnahmebescheinigung.

 

Unterlagenarchivierung

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie von Unterlagen, die Sie uns vorlegen, insbesondere Falldokumentationen, stets ein Original bei sich behalten. Die Archivierung Ihrer Unterlagen kann von uns nicht geleistet werden. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis, dass wir nicht verpflichtet sind, uns überlassene Unterlagen aufzubewahren und berechtigt sind, von Ihnen eingereichte Unterlagen nach Ausstellung Ihrer Teilnahmebescheinigung oder eines etwaigen Zeugnisses oder eines Zertifikats zu vernichten.

 

Übernachtung

Auf Wunsch geben wir auf Ihre rechtzeitige Anfrage hin gerne Übernachtungsempfehlungen.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Teilnehmern ist, soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig vereinbart werden kann, Stuttgart.

 

Unsere Bankverbindung

fortbildung1.de
BW-Bank
BLZ 600 501 01
Konto-Nr. 24 34 100
BIC: SOLADEST 600
IBAN: DE58 60050101 0002434100

 

Kontakt

Christian-Belser-Straße 79a
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/6781-421
Fax: 0711/6781-444
E-Mail: info@fortbildung1.de
Internet: www.fortbildung1.de


Wir beraten Sie gerne bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen zu den einzelnen Fortbildungen und vermitteln bei Interesse den Kontakt zu den DozentInnen.