Wenn Sie psychotherapeutisch tätig werden möchten, jedoch nicht als Arzt/ Ärztin approbiert sind bzw. auf Grund des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) zur Berufsausübung berechtigt sind, können Sie durch eine Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt die Erlaubnis erlangen, die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben. Die enstprechende Berufsbezeichung lautet:
Heilpraktiker/In (Psychotherapie) oder psychotherapeutische/r Heilpraktiker/In.
Um sich auf diese (sehr umfangreiche) Überprüfung vorzubereiten, ist es ratsam, sich kontinuierlich und in strukturierter Form mit dem prüfungsrelevanten Stoff auseinander zu setzen, das Wissen mit Gleichgesinnten zu reflektieren und objektive Rückmeldungen über den eigenen Lernstand zu erhalten.